Streit um Überdachungen und Pachtwechsel
09.10.2023 ∙ Markt ∙ NDR In Güstrow im Landkreis Rostock sollen Kleingartenpächter beim Pächterwechsel viele alte Überdachungen und...
Geänderte Sprechzeiten der Geschäftsstelle
Auf Grund der vorherrschenden Personalsituation in der Geschäftsstelle des Landesverbandes werden die Sprechzeiten ab sofort bis auf Weiteres wie folgt eingeschränkt.
Wir bitten Anfragen grundsätzlich per Email zu senden und ggf. Rückruftermine vorzuschlagen. In dringenden Fällen können telefonische Anfragen ab November 2023 jeweils dienstags in der Zeit von 08:30 bis 11:30 Uhr angenommen werden.
Wir bitten weiterhin um Geduld für die Beantwortung von schriftlichen (auch Email) Anfragen. Versicherungsmeldungen können ab sofort nur noch im Wochentakt bearbeitet werden.
Wir bitten um Ihr wohlwollendes Verständnis. Der Vorstand arbeitet mit Hochdruck an einer Entspannung der Situation und hofft ab dem Jahreswechsel wieder den gewohnten Service bieten zu können.
Der Landesverband der Gartenfreunde Mecklenburg und Vorpommern ist die Dachorganisation für Kleingärtner in der Region Mecklenburg-Vorpommern.
Die Aufgaben des Verbandes sind in der Satzung festgelegt und gemäß dieser besteht der Zweck des Landesverbandes darin, das Kleingartenwesen in enger Zusammenarbeit mit verschiedenen staatlichen Stellen zu fördern, seine sozialpolitische Bedeutung zu betonen und auf seine Entwicklung Einfluss zu nehmen.
Der Verband strebt an, die Umweltbildung zu fördern, die Öffentlichkeit über Umwelt- und Naturschutzthemen zu informieren und den Schutz der Natur zu unterstützen. Darüber hinaus setzt sich der Verband für die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Einklang mit geltenden Gesetzen ein, einschließlich Umwelt-, Küsten- und Hochwasserschutz.
Grüne Infrastruktur weiterentwickeln: Kleingärten fördern
Der positive Einfluss, den Kleingärten auf sozialen Zusammenhalt, Bewahrung der Kulturtechnik Gärtnern, Klima, Biodiversität sowie auf die Lebensqualität und das Erscheinungsbild von Städten und Gemeinden haben, soll erhalten und noch weiter verstärkt werden. Daher fordert der BKD:
Den Schutz der Kleingärten als Grüne Infrastruktur unbedingt sichern: Festhalten am Bundeskleingartengesetz (BKleingG) in seiner bewährten Form mit wichtigen Regelungen zum Kündigungsschutz, zur Pachtpreisbindung und zur Entschädigung bei Inanspruchnahme
Die bedarfsgerechte Weiterentwicklung von Kleingärten durch die Kommunen fördern: Kleingärten in den Programmen der Städtebauförderung und in weiteren zukünftigen Infrastrukturprogrammen explizit als möglichen Adressaten für Maßnahmen festschreiben und bei der Stadtplanung mitdenken
Bei zukünftig anstehenden Neuregelungen der Bundeskompensationsverordnung ökologisch aufgewertete Kleingartenanlagen als Kompensationsflächen anerkennen. Entsprechende Forschungsvorhaben und Modellprojekte sollten durch die Bundespolitik gefördert werden
Weiterlesen: https://kleingarten-bund.de/gruene-infrastruktur-weiterentwickeln-kleingaerten-foerdern/