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Wertermittlung 2023

Beratung der Arbeitsgruppe Wertermittlung mit Wertermittlern aus den Mitgliedsverbänden


Am Samstag 18.03.2023 fand in der Geschäftsstelle des Landesverbandes der Gartenfreunde der jährliche Erfahrungsaustausch zu aktuellen Themen der Wertermittlung statt.

Eingeladen hatten die Mitglieder der AG dazu Vertreter aus den Regional- und Kreisverbänden, die ihren Gartenfreunden als Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung stehen. 14 Mitgliedsverbände hatten Teilnehmer für diese Veranstaltung benannt.


Auf der Tagesordnung standen die Schwerpunkte:

  1. Auswertung Wertermittlerausbildung 2022

  2. Novellierung der Wertermittlungsrichtlinie


Zu beiden Themen gab es intensive Diskussionen. Bei der Ausbildung wurden die Ursachen für das im Laufe des Lehrgangs deutlich abnehmende Teilnehmerinteresse diskutiert.

Für den Lehrgang 2022 waren 38 Gartenfreunde von ihren Verbänden angemeldet, aber nur 29 Teilnehmer kamen zum Theorieseminar. 13 Teilnehmer haben die Ausbildung nach Anfertigung von 3 Übungsprotokollen und einer schriftlichen Prüfung erfolgreich beendet.  


Was waren die Ursachen dafür – eine Analyse


Aus den Gesprächen mit den Teilnehmern war zu erfahren, daß sie vor der Ausbildung zu wenige bis keine Informationen zum Aufgabenspektrum, Arbeitsaufwand und notwendigen Vorkenntnissen hatten. Es fehlen oft Fachberaterkenntnisse wie z.B. kleingärtnerische Nutzung und Pflanzenkunde.

Hier sollten die KV/RV im Vorfeld intensiver unterstützend mitwirken:


  • An der Wertermittlung interessierten Gartenfreunde sollte der Zugang zu Fachberaterschulungen langfristig vor der Ausbildung ermöglicht werden.

  • Es ist ebenso möglich Fachberater aus den Vereinen für die Ausbildung zum Wertermittler zu gewinnen.

  • Interessenten könnten sich durch Teilnahme an Bestandsaufnahmen über die Abläufe einer Wertermittlung informieren.


Sicherer Umgang mit dem Computer (Hardware und Software)

Da waren sich die Teilnehmer der Beratung einig, daß es schwer einschätzen ist, wie gut die Grundkenntnisse der Auszubildenden zum Betriebssystem Windows und bei Tabellenkalkulationen sind. Das sind aber wesentliche Voraussetzungen, um die Ausbildung erfolgreich abzuschließen zu können.


Novellierung der Wertermittlungsrichtlinie


Die anwesenden Gartenfreunde informierten sich anhand von Wertermittlungsrichtlinien ausgewählter Landesverbände des BDG über die unterschiedlichen Herangehensweisen.

Die Bewertung von Kleingärten erfolgt auch dort grundsätzlich nach dem Sachwertverfahren unter Einhaltung des Bundeskleingartengesetzes §3 Abs.2. (2) Zitat:“…Im Kleingarten ist eine Laube in einfacher Ausführung … zulässig…“ und mit Berücksichtigung §18 (alte Bundesländer) und §20a (neue Bundesländer) - Bestandsschutz für rechtmäßig errichtete Bauten.


Die aktuelle Wertermittlungsrichtlinie MV (WE-RL) wird seit dem 01.01.2013 in MV angewendet. Die dortige Unterscheidung der Lauben in „einfache“ und „bessere“ Bauweise hat sich im Laufe der Zeit als unzweckmäßig erwiesen, weil sie Differenzierungsmerkmale nicht eindeutig abgrenzt. Das soll mit der Novellierung der WE-RL korrigiert werden.


Zukünftig werden 3 Laubentypen (bisher 6) bewertet: Blockbohlenhäuser bzw. Gartenlauben in Leichtbau- oder Massivbauweise. Die Anpassung an die Preisentwicklung wird über den Bauindex geregelt. Das statistische Bundesamt veröffentlicht diese Bauindexe jährlich. Eine Überarbeitung der WE-RL in 5 oder 10 Jahreszyklen entfällt damit.


Die Werte für den pflanzlichen Aufwuchs werden nach aktuellen Katalogpreisen in die WE-RL einfließen. Die Aufwandsentschädigung wird zukünftig vom Wert des Gartens entkoppelt und in angemessener Höhe neu festgelegt werden.


Gebhard Witte

AG Wertermittlung

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