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Gebühren zum Transparenzregister

Aktualisiert: 5. Juni 2021

Landesverband der Gartenfreunde e.V. Mecklenburg und Vorpommern e.V.

 

In den letzten Wochen hat der Bundesanzeiger Verlag GmbH deutschlandweit zahlreiche Beitragsbescheide an Vereine und Verbände verschickt. In den Bescheiden werden Gebühren für die Führung des Vereins oder Verbandes im Transparenzregister erhoben. Viele Vorstände haben davon noch nie gehört und sind verunsichert. Allerdings sind diese Bescheide grundsätzlich rechtens. Bestimmte Vereine und Verbände können sich von der Beitragspflicht befreien lassen, allerdings nicht rückwirkend. Wie sich die entsprechende Rechtslage genau darstellt, wird in dem anhängenden Artikel erläutert.



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