top of page

Der neue Lock-down

Aktualisiert: 5. Juni 2021


Von Robert Kröger, Vorsitzender

 

Der neue Lock-down der Landesregierung stellt auch den LGMV und seine Mitgliedsverbände und -vereine vor neue Herausforderungen.


Es ist dringend anzuraten, Pächterwechsel auf nach dem Lockdown zu verschieben. Wertermittlungen als zwingend notwendiger Bestandteil des Pächterwechsels können zurzeit nicht durchgeführt werden. Traditionell werden im Frühjahr die meisten Pächterwechsel durchgeführt. Dies setzt immer die Bereitschaft aller Beteiligten voraus, denn nach den Pachtverträgen ist der alte Pächter bis zum Ablauf des Pachtjahres – in der Regel am 30.11.2021 – an den Pachtvertrag gebunden. Ein Pächterwechsel kann daher erst mit diesem Datum erfolgen. Sofern der Verein als Verpächter oder Verwalter einverstanden ist, kann hiervon natürlich abgewichen werden. Indem eine Wertermittlung die Anwesenheit des Pächters selbst, zweier Wertermittler und eines Vertreters des Vereinsvorstandes erfordert, kann die im Lock-down geltende Regelung zur Kontaktbeschränkung nicht eingehalten werden. Die Landesregierung hat verfügt, dass sich ein Haushalt nur noch mit einer weiteren Person eines anderen Haushaltes treffen darf. Dies soll die Kontakte minimieren und so die Ansteckungszahlen drücken.


Der Garten gehört zum jeweiligen Haushalt des aktuellen (abgabewilligen) Pächters. Demnach darf lediglich eine Person, die nicht zum Haushalt des Pächters gehört auf die Parzelle. Die Wertermittlung fällt unter die allgemeine Regelung zur Kontaktbeschränkung. Die Wertermittlung stellt bereits keine satzungsmäßige Versammlung dar, sie ist nicht in einem von der Satzung bestimmten Turnus durchzuführen. Daher greift bereits die Ausnahme für Versammlungen von Vereinen nicht.


Zudem dürfte es sich nicht um eine Zusammenkunft des Vereins handeln, zwar dürften abgebender und neuer Pächter, sowie der Vorstand demselben Verein angehören, auf die Wertermittler trifft dies jedoch in der Regel nicht zu. Doch selbst wenn die Wertermittler Vereinsmitglieder sind, ist die Wertermittlung keine Veranstaltung des Vereins, denn sie dient ausschließlich der Abwicklung und dem Neuabschluss von Pachtverhältnissen.


Pachtverträge unterfallen der Privatautonomie. Weder abgebender noch neuer Pächter und auch der Verein handeln hier geschäftlich. Auch sind die Wertermittler nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Sie erhalten lediglich eine (pauschalierte) Aufwandsentschädigung.


Man stelle sich nur einen Einzelfall vor, dass zwei Leute, die an solch einer Wertermittlung beteiligt waren, an Corona erkranken und einer von ihnen stirbt gar. Dann muss es zwangsläufig zu entsprechenden Ermittlungen des Gesundheitsamtes kommen, die dann ggf. in Bußgeldern enden. Hier wird dann auch berücksichtigt werden, dass eigentlich ein Pächterwechsel nicht angezeigt war, weil das alte Pachtverhältnis noch nicht beendet war.


Schlimmstenfalls könnte die Landesregierung auf die Idee kommen, das Kleingärtnern auch einzuschränken.


437 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page