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+++ Abwasser +++

 

Sehr geehrte Gartenfreunde,

Info vom 23.11.2011

der Vorstand des Landesverbandes hatte alle Mitgliedsvereine gebeten ihren Bedarf an Prüfern und Messtechnik der Geschäftsstelle des Landesverbandes zu melden.

Bislang liegen erst 51 Anmeldungen vor, das ist aus unserer Sicht zu wenig. Die AG Abwasser geht von einem Bedarf von zwei Prüfern für ca. 500 Gärten aus. Die Zahl der Prüfer ist abhängig von der verfügbaren Zeit der Prüfer. Prüfer die im Arbeitsprozess stehen haben natürlich weniger Zeit zur Verfügung als Gartenfreunde die ihr Arbeitsleben beendet haben.

Entsprechend der Vereinbarung mit dem Umweltministerium müssen Prüfgruppen aus zwei Prüfern gebildeten werden. Pro Prüfgruppe wird eine Prüfausstattung benötigt. Die AG Abwasser rechnet mit Kosten für die Prüfung einer Sammelgrube von maximal 25,00€. Der Preis ist abhängig von der Finanzierung der Messtechnik und der Ausbildung der Prüfer.

Die AG rechnet mit max. 400 € bis 500 € pro Satz Messtechnik. Die Ausbildung für einen Prüfer wird nach derzeitigem Stand 115€ kosten. Der Landesverband hat den Umweltminister mit der Bitte angeschrieben zu prüfen, ob eine Förderung möglich ist, leider liegt uns dazu noch keine Antwort vor. Je nach dem ob eine Förderung erfolgt, werden sich die Kosten der Ausbildung und Technik reduzieren.

Für den 24.11.2011 ist mit dem Umweltministerium ein Gespräch vereinbart. Das Gespräch hat das Ziel Details zu den Prüfungen zu klären. An diesem Gespräch wird auch ein Vertreter der DWA beteiligt sein. Die DWA ist die „Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.“, sie befasst sich unter anderem mit der Ausbildung der Prüfer für Abwasseranlagen.

Von der DWA liegt uns ein Angebot zur Ausbildung der Prüfer vor, welche im Detail noch konkretisiert und verhandelt werden muss.Der Landesverband wird auch das Problem der Verbindlichkeit unseres vereinfachten Prüfverfahrens klären.

Rainer Espig,

Wichtige Informationen zum aktuellen Geschehen finden Sie in den nachfolgenden Dokumenten, die Sie hier herunter laden können.

Die sogenannten IBC Container sind nicht zum Einbau als Abwassersammelbehälter geeignet.

Info zu IBC Container

Ergebnis der erweiterten Vorstandssitzung des Landesverbandes vom 15.10.2011 zur Dichtheitsprüfung

Dichteprüfung

Aktualisierter Leitfaden der AG Abwasser des Landesverbandes Mecklenburg und Vorpommern e.V. vom 10.03.2011

Download

Positionspapier der AG Abwasser des Landesverbandes vom 15.09.2011

Download

Hinweis zur Dichtheitsprüfung

Auf Grund verschiedener Anfragen zum Bedarf an Prüfern für die Dichtheitsprüfung lässt sich sagen, dass die AG Abwasser von einem Bedarf von 2 Prüfern und 1 Messmittelsatz pro 250 Gärten ausgeht.

rosenlinie

Rechtlichen Grundlagen der Abwasserbeseitigungspflicht aus Kleingärten

bio
  • Das Wasserhaushaltsgesetz vom 31.07.2009
  • Der Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz vom 22.12.2008
  • Die Allgemeinverfügungen der Oberbürgermeister und Landräte unseres Bundeslandes.

Das Problem der Abwasserbeseitigung aus Kleingärten wurde erst wieder zum Brennpunkt mit der Veröffentlichung der Ergänzung des Wasserhaushaltsgesetzes vom 11.August 2010 und den ersten Allgemeinverfügungen der Oberbürgermeister und Landräte. Der Vorstand des Landesverbandes hat diesen Brennpunkt durchaus erkannt und ihn zum Schwerpunkt seiner Arbeit erklärt.

abwassertonne

Dort, wo die technischen Möglichkeiten eine Umsetzung nicht zulassen, müssen wir uns verstärkt für Ausnahmeregelungen einsetzen.
In einem weiteren Gespräch mit dem Minister wurde erreicht, dass die Abwasserbeseitigungspflicht nur die Parzellen betrifft, die auch Abwasser produzieren, also die Gartenfreunde, die in ihrer Laube eine Spültoilette oder eine Dusche betreiben. Eine Spüle oder ein Handwaschbecken sind von der Abwasserbeseitigungspflicht ausgenommen.
Als weiteren Erfolg können wir verbuchen, dass vorhandene Abwassergruben oder Behältnisse – wenn sie dicht sind -, nicht durch neue, teurere Behältnisse getauscht werden müssen.
Auf den Weg gebracht wurde auch eine vereinfachte Dichtigkeitsprüfung der vorhandenen Abwasseranlagen, die noch der Bestätigung durch das Ministerium bedarf.